Peine macht es vor

20. Juli 2026

Warum nicht auch in Bad Nenndorf oder im Landkreis Schaumburg?

Der Landkreis Peine nutzt eine Möglichkeit, die das Bundesrecht bereits seit Jahren vorsieht: Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 5 AsylbLG).

Es geht dabei nicht wie häufig von den Gegnern behauptet, um Zwangsarbeit, sondern um gesetzlich vorgesehene Arbeitsgelegenheiten für arbeitsfähige Leistungsbezieher, beispielsweise bei der Pflege öffentlicher Anlagen oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten. Wer ohne wichtigen Grund eine zumutbare Tätigkeit ablehnt, muss nach dem Gesetz mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Auch die FDP Bad Nenndorf hat sich bereits dafür eingesetzt, solche Arbeitsgelegenheiten vor Ort anzubieten. Unser Antrag wurde gegen die Stimmen der Grünen beschlossen. Allerdings ausschließlich auf freiwilliger Basis.

Das Ergebnis: Es hat sich trotz Werbung leider niemand gemeldet.

Die Erfahrungen aus Peine zeigen, dass das bestehende Bundesrecht durchaus konsequenter angewendet werden kann.

Deshalb stellen wir die Frage:Sollten die Samtgemeinde Nenndorf und der Landkreis Schaumburg prüfen, ob die gesetzlichen Möglichkeiten des § 5 AsylbLG künftig ebenfalls genutzt werden können?

Gerade weil Asylbewerber heute überwiegend dezentral untergebracht sind, wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen Landkreis, Samtgemeinden und Städten erforderlich, um geeignete gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten zu schaffen.

Für uns gilt dabei ein einfacher Grundsatz: Wer Leistungen aus der Solidargemeinschaft erhält und arbeiten kann, sollte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch einen Beitrag für die Gemeinschaft leisten.

Das schafft Struktur, fördert Integration und entlastet zugleich die Kommunen.


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